Kopfbereich

Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation

Inhalt

Schul -ABC online PDF Drucken

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Abwesenheit: Die Aufsichtspflicht und Verantwortung gegenüber den uns anvertrauten Schülern und Schülerinnen nehmen wir sehr ernst. Sollte Ihr Kind vom Schulbesuch verhindert sein, so geben Sie uns bitte bis 8.35 Uhr Bescheid; Sie können ein Nachbarskind bitten, uns zu informieren, persönlich vorbeikommen oder telefonisch Nachricht geben unter der Nr. 2221. Diesem Anschluss ist ein Anrufbeantworter zugeschaltet. So wissen Sie und wir, dass die Kinder in sicherer Obhut sind.

Anrufbeantworter: Dem Anschluss im Rektorat (Tel. Nr. 2221) ist ein Anrufbeantworter zugeschaltet; bitte scheuen Sie sich nicht, eine Nachricht und Ihre Telefonnummer auf das Band zu sprechen. Der Anrufbeantworter wird regelmäßig abgehört.

Arbeitsgemeinschaften: Der Elternbeirat organisiert in Eigenregie Arbeitsgemeinschaften der verschiedensten Art. Diese werden so bald wie möglich bekannt gegeben. Sollten sich mehr Kinder anmelden, als Plätze angeboten sind, entscheidet der Elternbeirat.

Beratende Gespräche: Entsprechend der gemeinsamen Verantwortung, die Eltern und Lehrer für das Kind haben, darf davon ausgegangen werden, dass beide es mit dem Kind gut meinen und sich nach besten Kräften und im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten für das Kind einsetzen. Treten trotzdem Schwierigkeiten auf, sollte im Dialog nach den Ursachen geforscht werden. Von der Lehrkraft kann eine Empfehlung ausgesprochen werden oder es kann eine Absprache getroffen werden. Ob Empfehlungen aufgegriffen oder Absprachen eingehalten werden, liegt im Ermessen der Eltern; die Schule kann hier nichts erzwingen, sie kann sich nur bemühen. Der maßgebliche Einfluss auf Erziehung, auf Arbeits- und Lernverhalten geht von den Eltern aus, und bei ihnen liegt letztlich auch die Verantwortung für das Kind.

Beurlaubung: Auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag können Schüler in besonders begründeten Ausnahmefällen vom Unterricht beurlaubt werden (z.B. Todesfall, Eheschließung der Verwandten, Wohnungswechsel). Probleme bei der Urlaubsplanung rechtfertigen keine Beurlaubung. Bis zu 2 Tagen genehmigt die Freistellung der Klassenlehrer, bei längeren Zeitabschnitten die Schulleitung. Unmittelbar vor und nach Ferienabschnitten kann keine Beurlaubung erfolgen.

Bücher: Bücher sind Lernmittel und werden vom Schulträger, der Gemeinde Ammerbuch, kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sie sollten bitte eingebunden und pfleglich behandelt werden. Bis zu einem Betrag von 5.00 € müssen notwendige Lernmittel selbst beschafft bzw. bezahlt werden. Für den Unterricht in Kunst und Textilem Werken sammelt der Fachlehrer zu Beginn der 1. und 3. Klasse jeweils 5 € ein für anfallende Materialkosten.

Bundesjugendspiele: Im Juli finden die Bundesjugendspiele für die Klassen 3 und 4 statt. Für die Klassen 1 und 2 gibt es einen Spiel- und Sporttag.

Computer: In jedem Klassenzimmer stehen 2 Computer mit Internetanschluss. Durch entsprechende Lernsoftware, z.T. passend zum Lehrbuch, nützen wir das Medium Computer als weiteres Lernangebot. In Klasse 3/4 können die Schüler/Schülerinnen in Word eingeführt werden und lernen das Surfen im Internet.

Daten: Teilen Sie uns bitte mit, wenn sich persönliche Daten (z.B. Name, Wohnort, Telefonnummer, Religionszugehörigkeit) ändern.

Elternbeirat: Die Mitglieder des Elternbeirats sind mit gleichen Rechten und Pflichten die Klassenelternvertreter und ihre Stellvertreter. Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Die Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters findet nach der Wahl der Klassenelternvertreter, spätestens aber 9 Wochen nach Beginn des Unterrichts statt.

Erster/Letzter Schultag: Am letzten Schultag endet der Unterricht nach der 4. Stunde. Nach den großen Ferien beginnt der Unterricht um 8.35 Uhr.

Faustlos: „Faustlos“ ist ein Projekt zur Gewaltprävention. Dabei erfahren die Kinder viel über ihre Gefühle und die Gefühle anderer und sie lernen, wie sie Konflikte „faustlos“ lösen können. In Rollenspielen wird das Gelernte angewendet und gefestigt.

Fahrradführerschein: Die Ausbildung und die Prüfung durch die Jugendverkehrsschule erfolgt im vierten Schuljahr.

Flöten AG: wird vom Elternbeirat organisiert.

Fundus: In der Schule verlorengegangene oder liegengebliebene Gegenstände oder Kleidungsstücke werden in einem Korb im Erdgeschoss der Schule aufbewahrt. Ein weiterer Korb steht in der Turnhalle. Beim jährlichen Schulfest werden die Eltern gebeten, diese Körbe zu inspizieren. Nach dem Schulfest werden die „herrenlosen“ Kleidungsstücke gewaschen und den Kindern aus Weißrussland mitgegeben.

Gemeinschaftsveranstaltungen: Wandertage, Jahresausflug, Wintersporttag in Klasse 4, Bundesjugendspiele, Theaterbesuch, Schulfest.

Gepa-Verkauf (Gesellschaft zur Förderung der Partnerschaft mit der Dritten Welt GmbH): Einmal im Monat werden von Frau Sailer Gepa-Waren verkauft. Eine Übersicht über die Waren und die Preisgestaltung erhalten Sie von Frau Sailer. Der Erlös geht an das Mully-Projekt. Termine s. Terminplan.

Getränke: In den Klassen wird Mineralwasser ausgeschenkt, so dass auf das individuelle Mitbringen von Getränken verzichtet werden kann. Die Beschaffung des Mineralwassers wird von den Eltern reihum übernommen.

Grundschulempfehlung: Zu Beginn des 2. Halbjahrs in Kl. 4 spricht die Klassenkonferenz (alle in der Klasse unterrichtende Lehrer) eine Empfehlung aus, welche weiterführende Schule für Ihr Kind geeignet ist.

Hausmeister: Herr Schuster von der GHWRS Altingen versorgt unsere Schule mit.

Hausaufgaben: Ergänzend zum Unterricht erhalten die Schüler i.d.R. täglich Hausausaufgaben. Der zeitliche Umfang der Hausaufgaben beträgt für einen durchschnittlich leistungsfähigen Schüler in Klasse 1 ca. eine halbe Stunde, in Klasse 2 ca. eine Dreiviertelstunde, in Klasse 3 und 4 ca. eine Stunde.

Hefte: Die Klassenlehrer / -lehrerinnen informieren Sie über die benötigten Hefte und alle weiteren Arbeitsmaterialien.

Informationen: Durch Mitteilungen der Schulleitung, die an die Kinder ausgeteilt werden, werden Sie über alles Wichtige informiert.

Kernzeit: Täglich von 7.30 Uhr bis zum Unterrichtsbeginn und von Unterrichtsende bis 13.30 Uhr kann Ihr Kind die Kernzeit besuchen. Hier kann es spielen, malen, basteln, werken, lesen, ausruhen...Außerdem wird in allen Ferien (ausgenommen Weihnachtsferien) durchgehend von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr eine Betreuung angeboten, mit attraktivem Ferienprogramm.

Klassenelternvertreter: Die Eltern der Schüler der Klasse wählen den Klassenelternvertreter und seinen Stellvertreter. Die Wahl erfolgt in dem Schuljahr, das auf den Ablauf der Amtszeit des bisherigen Elternvertreters folgt, spätestens aber innerhalb von 6 Wochen nach Beginn des Unterrichts. Die Amtszeit beginnt mit der Annahme der Wahl und dauert bis zum Ende des laufenden Schuljahres. Klassenelternvertreter, deren Amtszeit abgelaufen ist, versehen ihr Amt geschäftsführend bis zur Neuwahl der Klassenelternvertreter weiter. Das gilt auch dann, wenn sie nicht mehr wählbar sind.

Klassenpflegschaftsabend (Elternabend): In jedem Schuljahr finden mindestens 2 Klassenpflegschaftsabende statt. Zum ersten Klassenpflegschaftsabend in der ersten Klasse lädt der Klassenlehrer ein und leitet den Abend. Nach der Wahl von Klassenelternvertretern übernehmen diese die Leitung und laden zukünftig zu den Klassenpflegschaftsabenden in Absprache mit dem Klassenlehrer / der Klassenlehrerin ein. Zu Beginn eines neuen Schuljahres muss innerhalb der ersten 6 Wochen ein Klassenpflegschaftsabend einberufen werden. Neu gewählte Elternvertreter werden durch bereits erfahrene Elternvertreter unterstützt und beraten.

Kontakt:
Grundschule Poltringen
Aiblestr. 15
72119 Ammerbuch
Tel. 07073-2221
Fax 07073-910326
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Web: www.grundschule-poltringen.de

Schulleitung: Ellen Gersbach, Rektorin

Die Ansage des Anrufbeantworters informiert sie darüber, wann die Schulleitung zu sprechen ist. Lehrkräfte können in der Regel während des Schulvormittags nicht telefonisch erreicht werden, da sie im Unterricht sind. Benützen Sie für Terminabsprachen mit ihnen bitte das Hausaufgabenbüchle.

Kuchenverkauf: Einmal im Monat wird von Eltern Kuchen und sonstiges Gebäck in der Pause verkauft. Der Erlös geht auf das Elternbeiratskonto.

Lehrer / Lehrerinnen: Im Schuljahr 2011/12werden an unserer Schule 97 Kinder von 7 Lehrkräften unterrichtet.

LRS (Lese-Rechtschreibschwäche) und Rechenschwäche: Stellen sich bei Ihrem Kind Schwächen im Schriftspracherwerb oder im Rechnen ein, bekommt es im Rahmen der zur Verfügung stehenden Lehrerressourcen Förderuntericht. Er erfolgt meistens parallel zum Pflichtunterricht, teilweise auch in zusätzlichen Unterrichtstunden. In der 2. Klasse kann es zusätzlich an einem LRS-Kurs in Entringen teilnehmen.

Mully-Children-Projekt: Seit 1997 unterstützt die Grundschule Poltringen die Mully Children’s Family, eine gemeinnützige, unpolitische und regierungsunabhängige christliche Organisation und in Kenia registriert als Wohltätigkeitsverein. Die Gründer sind Charles und Esther Mully. Sie waren eine reiche Familie , die die Not der Kinder, die in schlechten Verhältnissen leben, berührt hat. Herr Mullys Auto wurde 1986 in Nairobi von Straßenkindern gestohlen, als er das Auto geparkt hatte, um einen Geschäftstermin wahrzunehmen. Dieses Ereignis wurde zu einem Wendepunkt in seinem Leben. Charles Mully, der damals  ein erfolgreicher Geschäftsmann war, gab sein früheres Wohnhaus auf, wo er mit seiner Frau und seinen acht Kindern gelebt hatte, und widmete all sein Geld und seinen weiteren Besitz dem Wohl der armen und verzweifelten Straßenkinder Kenias. Am 17. November 1989 gründete er das Heim, das zu einem der größten Heime des Landes wurde. In den letzten 16 Jahren wurden viele Kinder erfolgreich aufgenommen und konnten einen Schulabschluss machen. Momentan beherbergen die Heime über 830 Kinder zwischen 0 – 25 Jahren, sowohl Mädchen als auch Jungen.
 Die MCF kümmert sich um folgende Kinder: Straßenkinder - Waisenkinder aus Kindergefängnissen und staatl. Erziehungsanstalten-  arbeitende Kinder - mittellose Kinder - körperbehinderte Kinder - sehr junge Mütter, HIV- infizierte Kinder und AIDS-Waisen.

Die MCF verteilt sich auf 4 Standorte:

E l d o r e t: Dort wurde das 1. Heim gegründet. Es beherbergt ca.100 Kleinkinder im Alter von 1 Woche bis 9 Jahre.

N d a l a n i: Das Kinderdorf  liegt am Thika, einem der größten Flüsse Kenias und ist deshalb sehr geeignet für Landwirtschaft und Gartenbau. Ausgestattet mit Schulen, Werkstätten und einer kleinen Krankenstation wohnen in Ndalani über 500 Kinder, die ca. 10 Jahre und älter sind.

Y a t t a : Dort befindet sich ein Kinderdorf auf einem Landstrich, durch das der Fluss Athi fließt. Yatta beherbergt Straßenmädchen, junge Mütter, ehemalige Prostituierte und missbrauchte Mädchen. Sie werden dort geschult und ausgebildet in Berufen wie Schneiderei, Friseurhandwerk, Maniküre und Pediküre, Schreinerei, Metallhandwerk, Catering etc. Außerdem werden ihnen Kenntnisse über Säuglingspflege, Gesundheitslehre und Haushaltsführung vermittelt. Zur Einrichtung dort gehört auch ein Krankenhaus.

N a i r o b i: Dort befindet sich das Verwaltungsgebäude des Projekts. Dazu gehört ein Haus mit Unterkunftsmöglichkeiten für Mitarbeiter.

Weitere Informationen finden Sie unter www.mullychildrensfamily.org

Mundharmonika-Projekt: In Zusammenarbeit mit der Musikschule Ammerbuch kann Ihr Kind an folgendem Projekt (auf freiwilliger Basis) teilnehmen: “ Klassenmusizieren mit der Mundharmonika“.

Dauer des Projekts: 1-2 Jahre (auf 4 Jahre erweiterbar; nach 2 Jahren ist aber auch eine Fortführung mit einem anderen Instrument oder eine andere Zielrichtung denkbar).

Zielgruppe: Ab der 1. Klasse.

Unterrichtsmaterial: Es gibt speziell für diese Altersgruppe erarbeitetes Material: Es wird das Buch „Harmonika-Youngstars“ von Kathrin Gass, Youngstar-Verlag verwendet. Durch die Verwendung einer Begleit-CD klingt das Ergebnis von Anfang an sehr ansprechend. Zum häuslichen Üben müsste diese von jedem Kind einzeln angeschafft werden.

Kosten:

Mundharmonika: Einzelpreis 13,95 €, Klassensatz 10,00 €

Unterrichtsheft : Einzelpreis 11,00 €, Klassensatz 10,00 €

Unterrichtskosten pro Monat zwischen 4,60 € und 6,80 €, je nach Teilnehmerzahl.

Noten: Die Noten werden über die Beobachtung der Kinder, informelle und formelle Tests, Dokumente der Kinder und Gespräche mit den Kindern ermittelt. Montags und am Tag nach einem Feiertag werden keine Tests geschrieben. Ausnahme: Das Fach wird nur montags unterrichtet. Der Notendurchschnitt wird nicht bekannt gegeben, da die individuelle Schülerleistung nicht durch das Vergleichen mit anderen Schülerleistungen relativiert werden soll. Die Gewichtung von Schülerleistungen bei der Notenzusammensetzung ist an unserer Schule einheitlich geregelt.

Orff-Instrumente: Die Schule besitzt eine gut sortierte Grundausstattung von Orff- und Rhythmusin-strumenten. Diese werden im Musikunterricht und in der Musik-AG eingesetzt, aber auch in anderen Fächern und bei Veranstaltungen

Pausen: Große Spielpausen gibt es von 9.20 Uhr bis 9.35 Uhr und von 11.10 Uhr bis 11.20 Uhr. Während der Spielpausen können die Kinder mit verschiedenen Pausenspielgeräten wie Bällen, Seilen…..spielen, die vom Elternbeiratskonto finanziert wurden. Zwischen den anderen Stunden liegen jeweils 5-Minuten-Pausen zum Wechseln des Raumes oder des Lehrers / der Lehrerin.

Rechenschwäche: An unserer Schule erhalten Schüler mit Problemen in Rechnen besonders qualifizierte Förderung.

Schulgottesdienst: Zum Beginn und zum Ende jedes Schuljahres findet ein Schulgottesdienst statt, zu dem alle Kinder gehen, die am Religionsunterricht teilnehmen,. Für diejenigen Kinder, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, ist der Besuch des Schulgottesdienstes freiwillig. Einmal pro Monat findet für die katholischen Kinder der Klasse 3 und 4 ein Schülergottesdienst im Rahmen des Religionsunterrichts statt.

Schrift: An unserer Schule wird die Lateinische Ausgangsschrift unterrichtet. Schüler, die an anderen Schulen die Vereinfachte Ausgangsschrift gelernt haben, können diese selbstverständlich beibehalten.

Schulkonferenz: Gremium aus Elternbeirat und Kollegium, das die Belange der Schule regelt und unterstützt. Die Schulkonferenz tagt mindestens zweimal pro Schuljahr.

Schulweg: Wir empfehlen Ihnen, dass Sie Ihre Kinder den Schulweg zu Fuß zurücklegen lassen. Untersuchungen haben gezeigt, dass dadurch dem zunehmenden Bewegungsmangel der Kinder entgegengewirkt werden kann. Zudem fördert die Kommunikation, die auf dem Schulweg zwischen den Kindern stattfindet, die Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen. Die Reustener Kinder kommen natürlich mit dem Bus in die Schule.

Schulbücherei:  Vom Elternbeirat wurde aus Mitteln des Elternbeirats eine Schülerbücherei eingerichtet. Sie ist jeden Donnerstag von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr geöffnet und kann von allen Kindern, die einen Leseausweis besitzen, genutzt werden. Neben Büchern aus den vielfältigsten Sachgebieten können auch CDs mit englischen Texten und Liedern ausgeliehen werden. 

Schwimmen: Alle Schüler / Schülerinnen der 3. Klasse haben je nach Witterung Schwimmunterricht im Entringer Freibad.

Sportunterricht: Bitte geben Sie Ihren Kindern für den Sportunterricht geeignete Sportkleidung und Turnschuhe mit. Denken Sie bitte auch daran, dass Ihr Kind sich möglichst zügig selber umziehen können muss! Gleiches gilt für den Schwimmunterricht.

Unterrichtszeiten:

Beginn:

1. Stunde 7.45 Uhr
2. Stunde 8.35 Uhr
3. Stunde 9.35 Uhr
4. Stunde 10.25 Uhr
5. Stunde 11.20 Uhr
6. Stunde 12.10 Uhr

 Eine Unterrichtsstunde wird im Stundenplan mit 45 Minuten ausgewiesen.

Verhaltensregeln: In unserer Schulgemeinschaft trägt jeder Einzelne von uns durch sein Verhalten in Worten und in Taten wesentlich zum Geist und zum Klima unserer Schule bei. Deshalb setzen wir uns folgende Verhaltensregeln zum Ziel:

1.      Wir verhalten uns rücksichtsvoll, tolerant, höflich und freundlich, damit in der Schule angstfrei gelebt und gelernt werden kann.

2.      Wir schauen bei Unrecht nicht weg.

3.      Wir sind ehrlich zueinander.

4.      Wir akzeptieren Kritik und äußern sie selbst so, dass unser Gegenüber nicht herabgewürdigt oder verletzt wird.

5.      Wir lösen Konflikte gewaltfrei; auch beschimpfen und verleumden wir uns nicht.

6.      Wir reden miteinander und nicht übereinander.

Verlässliche Grundschule: Ihre Mindeststandards: 1. Optimierung des Stundenplans 2. Verlässlichkeit der Unterrichtszeiten 3. Aktivpausen

Zu 1. Der Unterricht soll regelmäßig am Vormittag stattfinden. Die Grundschule öffnet 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn (Aufsicht durch Lehrkräfte). Der Unterricht soll jeden Tag gleichmäßig beginnen.

Zu 2. Die Sicherung verlässlicher Unterrichtszeiten hat oberste Priorität. Bei einem kurzfristigen Ausfall einer Lehrkraft ist die Vertretung durch die Lehrkräfte der Schule sicherzustellen.

Zu 3. Die Rhythmisierung zwischen Unterricht und Pausen muss ausgewogen und auf die Bedürfnislage der Kinder abgestimmt sein. Zu diesen Mindeststandards kommt evtl. ein Betreuungsangebot des Schulträgers, um so bis zu 5 1/2 Stunden verlässliche Öffnungszeit anbieten zu können.

Versicherungen: Für den Aufenthalt in der Schule, schulische Veranstaltungen und den Schulweg ist Ihr Kind versichert. Zu Beginn jedes Schuljahres erhalten Sie eine Information des Württembergischen Versicherungsverbandes mit der Möglichkeit, zusätzliche Versicherungen abzuschließen. Wir empfehlen den Abschluss der Schülerzusatzversicherung.

Vesper: Bitte geben Sie Ihrem Kind ein gesundes Pausenbrot mit. In den Klassenzimmern kann Ihr Kind Mineralwasser trinken. Einmal im Monat wird von Eltern Kuchen und sonstiges Gebäck in der Pause verkauft.

Vorlesestunde: Einmal im Monat findet eine Vorlesestunde statt. In dieser Stunde werden die Klassenverbände aufgelöst und die Kinder können sich aus mindestens 5 Angeboten eine Geschichte/ein Buch aussuchen. Wer von den Eltern Zeit und Lust hat, ein weiteres Angebot zu machen, möge sich bitte 2 Tage vor dem jeweiligen Termin in der Schule melden und den Titel durchgeben. Termine s. Terminplan.

Zeugnisse: Im ersten Schuljahr erhalten die Schüler und Schülerinnen zum Schuljahresende einen Schulbericht. Dies ist ein verbaler Bericht über das Verhalten, das Arbeiten und das Lernen Ihres Kindes, ohne Noten;

Im zweiten Schuljahr gibt es zum Schulhalbjahr ein informatives Elterngespräch, zum Schuljahresende einen Schulbericht mit Noten in Deutsch und Mathematik.

Im dritten Schuljahr wird für die Schüler nach dem ersten Schulhalbjahr eine Halbjahresinformation erstellt. In ihr sind die Leistungen der einzelnen Fächer in Ziffern, auch mit halben und viertel Noten ausgewiesen. Zum Schuljahresende erhalten die Schüler und Schülerinnen ein Zeugnis mit einer verbalen Beurteilung für Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten und ganze Noten in den einzelnen Fächern.

Im vierten Schuljahr bekommen die Schüler am Ende des ersten Schulhalbjahres eine Halbjahresinformation (wie im 3. Schuljahr), und zum Schuljahresende ein Abschlusszeugnis.